Vor der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Mai 2011 haben viele Parteien das Stichwort „Bürgerbeteiligung“ an die Bürger Bremerhavens herangetragen und sich dazu werbewirksam geäußert. Entgegen allen Lippenbekenntnissen der anderen Parteien war und ist das erklärte Ziel der Piratenpartei Bremerhaven eine bessere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen. Nach der Wahl haben wir allem Anschein nach als einzige Partei auch wirklich die Absicht dieses Ziel zu erreichen.
Was liegt unter dem Stichwort „Bürgerbeteiligung“ und direkte Demokratie näher, als beispielsweise den führenden Vertreter der Stadt, den Oberbürgermeister, direkt von den Bürgern wählen zu lassen? Leider ist dies durch unsere Stadtverfassung bisher nicht möglich. Dazu müsste der §18, Absatz 2, Punkt 3 durch die Stadtverordnetenversammlung geändert werden. Dies soll nun unser erstes Etappenziel sein. Um dieses zu erreichen wollen wir mittels eines Bürgerbegehrens den Stadtverordneten den gemeinsamen Willen vieler Einwohner unserer Stadt zum Ausdruck zu bringen.
Wortlaut des Bürgerbegehrens
Der §18 der Stadtverfassung, Absatz 2, Punkt 3 soll wie folgt geändert werden:
die Bildung der Ausschüsse sowie die Wahl der Magistratsmitglieder mit Ausnahme des Oberbürgermeisters, der direkt von den Bürgern gewählt wird, und der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Bremerhaven
Wenn auch Sie der Meinung sind, das bisherige Verfahren, welches den Einwohnern unserer Stadt nur mittelbar die Möglichkeit gibt über diese wichtige und hochdotierte Position mitzuentscheiden, bestätigen sie dies bitte mit Ihrer Unterschrift. Die weiteren Angaben sind zum Zwecke der Überprüfbarkeit der eingereichten Unterschriften, laut Ortsgesetz über Bürgerbeteiligung vom 24. August 1995 der Stadt Bremerhaven, notwendig.
Das Begehren als PDF zum herunterladen:
Bürgerbegehren – Direktwahl des Oberbürgermeisters


